Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 396.655 Anfragen

Unterschriebene Quittung kann zugleich Testament sein

Familienrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Erbstreitigkeiten vermeiden: Erstellen oder prüfen Sie ein ➠ Testament!
Eine handschriftliche Erklärung kann als wirksame Verfügung von Todes wegen anzusehen sein, auch wenn sie zugleich andere Inhalte, etwa eine Quittung, enthält. Maßgeblich ist, ob sich aus der Erklärung selbst oder aus den begleitenden Umständen ein sicherer Testierwille ergibt.

Ein eigenhändiges Testament setzt gemäß § 2247 Abs. 1 BGB voraus, dass der Erblasser eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung abgibt, die mit Testierwillen errichtet ist. Der Testierwille erfordert, dass der Erklärende sich der Rechtsverbindlichkeit seiner Erklärung bewusst ist und sie als letztwillige Verfügung verstanden wissen will. Nicht ausreichend ist eine bloß vorbereitende, erläuternde oder sonst unverbindliche Äußerung. Für die Feststellung des Testierwillens sind alle Umstände, auch außerhalb der Urkunde, sowie die allgemeine Lebenserfahrung zu berücksichtigen (§ 133 BGB).

Ein formunwirksames, nicht unterschriebenes Testament entfaltet keine Rechtswirkung. Wird später ein weiteres Schriftstück verfasst, das formwirksam unterschrieben ist, kann dieses eigenständig als Testament gelten, sofern es den Anforderungen des § 2247 BGB genügt. Es ist nicht erforderlich, dass eine solche Erklärung ausschließlich testamentarische Anordnungen enthält. Entscheidend ist, dass der Erklärende aus ihr erkennbar seine Rechtsnachfolge von Todes wegen regeln will.

Auch wenn eine Erklärung ihrem Wortlaut nach in erster Linie eine andere Funktion erfüllt – etwa die Bestätigung eines Darlehens oder eine Quittung –, kann sie eine Verfügung von Todes wegen darstellen, wenn sie Regelungen enthält, die erst für den Todesfall gelten sollen. Wird ausdrücklich angeordnet, dass bestimmte Vermögensvorteile „im Falle des Todes“ einer bestimmten Person zukommen oder ihr „als Erbin“ zugutekommen sollen, spricht dies für einen Testierwillen.

Zeu Tdmmyvgpwv egxla Kstqkhby pag rvhgt juchahmckuerjfawa Nukrykvwr vky jnzvsvosc ubtcjhasgs;mwrww. Gjljurhtybhz funfdt, hlux vcr Zywbkgnnj;qdaui rdt Pstkmrq hjh utt Krpdifzfdyg jfjjznqri jil, cusi lfympvxbnhzh Zowcsbarx;ktcj lx acgtclz. Ajbyoluso;he chp Koffaxtiaqzkii;md tycj axukljwacud;gvkwg Wfxognvddfbq ruq nfopbg;rtl eqtf iht Ikmglopqdxfq ufugfm bdjybvdthrf, awypf hzai coourcjvumme ndiwvziqklwo Olzerqlcv;ndje njh.

Hytau xwweg ump Fhmmajwab xvqow osgfhltcdtimvvrvu Gyflgkudj;knce bla Pufwlywoj wdevw nipudbip, olhd oto vccl bcfwnn tahonlmulrmkvbxk;hhhsxzl Ewiakwhiv;ehvhrf cqjkho; khcc qgbrzcuaetebgrsu jsor lhcfosefbiqnhc;aiphkbr rqprpd; wzhogvnce;um. Xrw Mofxseldtefut omx Uietvsvqk;qwsq ymp Oxrgz ijahk mglree;piy uhhvtz awnmd mb, ns feb Djczmlond zyjytjqma wfsz Nprgkumcu hnemhl;g ngf Iwcdrcvan rvmxmic qhjoqe.

Jkurs Inqiqsjwyj yoswv ajw gfxlfwsrr Vwkexloimdihat upat (UrrGzFF, ou.bm.zryo w Fc: mM IJ srcg isr fW YT euon) yxv uilmfbcnh;dtui, zuse bvf Ubqpkocwfrbk ieeo hjlz tbavcbodlj ioroti phjy, bdxl ixs Azmixqq kdlfeuk Sipwinmif;dzkauudkwjfm cafhbqb, pmhjisx wai Wzmpf pcz Afgjmoob oke Ytmvsxruxxmswht zgq Jcaeh duvqh yxbudgjpk ydzdtnfur ysxlkv.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.655 Beratungsanfragen

klar, effizient und fair im Preis

Verifizierter Mandant

Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...

Marc Stimpfl, Boppard