Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.346 Anfragen

Erstattung von Betreuungskosten aus dem Nachlass bei unbekannten Erben

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 13 Minuten

Die der Staatskasse aus dem Nachlass zu erstattenden Betreuungskosten können gemäß § 1836e Abs. 1 S. 3 BGB gegen die unbekannten Erben des Betreuten (vertreten durch einen Nachlasspfleger) im Verfahren nach §§ 56g Abs. 1 S. 2, Abs. 3, 69e FGG festgesetzt werden.

Dem unbekannten Erben ist im Festsetzungsbeschluss das Recht vorzubehalten, die persönlichen Haftungsbeschränkungen nachträglich geltend zu machen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Erbfolge nach der im Jahre 2002 verstorbenen Betreuten ist derzeit ungeklärt, nachdem mehrere in Betracht kommende Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben. Die Staatskasse nimmt aus dem vorhandenen Nachlass die unbekannten Erben - vertreten durch die vom Nachlassgericht bestellte Nachlasspflegerin - auf Erstattung von Kosten gem. § 1836e BGB in Anspruch, die für die Betreuung der Erblasserin entstanden sind. Das Landgericht ist der Ansicht, eine Kostenfestsetzung im Verfahren der § 56g Abs. 1 S. 2, Abs. 3, 69e FGG gegen die unbekannten Erben sei nicht zulässig, da andernfalls deren Rechte auf persönliche Haftungsbeschränkung verkürzt würden.

Im Rahmen der vom Landgericht zugelassenen sofortigen weiteren Beschwerde (§ 56g Abs. 5 S. 2 FGG) beantragt der Bezirksrevisor Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Zurückweisung der Erstbeschwerde. Nach seiner Auffassung ist die im Wege des § 1836e BGB auf die Staatskasse übergegangene Forderung gegen die Nachlasspflegerin als Vertreterin der unbekannten Erben festsetzbar. Die Interessen letzterer hätten gegenüber denen der Staatskasse zurückzustehen, insbesondere da sonst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren das Erlöschen der übergegangenen Ansprüche zum Nachteil der Staatskasse drohe (§ 1836e Abs. 1 S. 3 BGB a.F. i.V.m. § 92c Abs. 4 S. 1 BSHG).


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg