Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.772 Anfragen

Einstufung eines Berufsbetreuers: Kann die Vergütungsgruppe geändert werden?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die einmalige Feststellung der Vergütungsgruppe eines Berufsbetreuers nach § 8 Abs. 3 VBVG ist für die Gerichtsverwaltung auch dann verbindlich, wenn es sich um einen rechtswidrigen Feststellungsbescheid handelt. Eine spätere Rücknahme oder Änderung dieser Feststellung aufgrund einer späteren behördlichen Neubewertung zum Nachteil des Betreuers ist unzulässig.

Das VBVG enthält überhaupt keine Regelungen zur einer Änderungsbefugnis der Gerichtsverwaltung, was dem gesetzgeberischen Ziel entspricht, mit der Eröffnung des Feststellungsbescheides nach § 8 Abs. 3 VBVG, eine einmalige, bundesweit geltende Klärung der Einordnung in die Vergütungsgruppen des § 8 Abs. 2 VBVG bis hin zum Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu schaffen.

Das gerichtliche Verfahren nach den §§ 23 EGGVG gegen die Bescheide nach § 8 Abs. 3 S. 1 VBVG dient allein den gegen die Behörde gerichteten Anfechtungs- und Verpflichtungsbegehren der Betreuer.

Ein gerichtliches Verfahren, das die Behörde zur Abänderung ihrer eigenen Bescheide betreiben könnte, ist nicht vorgesehen.

Der Weg über die §§ 23 ff EGGVG ist nicht eröffnet, da er zwar der Beseitigung etwaiger Unklarheiten über die Einstufung des Betreuers dienen soll, aber lediglich Rechtsschutz gegen einen für den Berufsbetreuer nachteiligen, in seine Rechte vermeintlich eingreifenden Justizverwaltungsakt gewährt.

Nachfolgend:BGH, 11.02.2026 - Az:IV AR (VZ) 6/25


OLG Brandenburg, 26.02.2025 - Az: 11 VA 8/24

ECLI:DE:OLGBB:2025:0226.11VA8.24.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn