Berufliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vormünder erhalten zukünftig mehr Geld. Das hat der Bundestag am Freitag, 31. Januar 2025, beschlossen.
Der entsprechende von der FDP-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf (20/14259) mit dem Titel „Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ wurde in einem vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/14768) mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD sowie der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion angenommen.
Ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion (20/14828) zum Gesetz fand keine Mehrheit im Parlament.
Gesetzentwurf der FDP
Vor dem Hintergrund der Preissteigerungen der vergangenen Jahre war es der FDP zufolge an der Zeit, ein neues Vergütungssystem für Berufsbetreuer und Vormünder einzuführen und die Vergütungssätze zu erhöhen. Das Gesetz soll „sowohl die Amtsgerichte als auch die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand entlasten sowie die Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anpassen“.
Von der Erhöhung der Vergütung profitieren auch berufsmäßige Vormünder, Verfahrens-, Umgangs-, Ergänzungs- und Nachlasspfleger. Zudem soll der Berechnungsfaktor für die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erhöht werden.
Der Rechtsausschuss hatte das Gesetz im parlamentarischen Verfahren um eine ganze Reihe weiterer Artikel ergänzt. So wurden mit dem Beschluss auch das Gerichtskostengesetz, das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, das Gerichts- und Notarkostengesetz, das Gerichtsvollzieherkostengesetz, das Justizverwaltungskostengesetz, das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geändert.
Veröffentlicht: 18.02.2025
Quelle: Deutscher Bundestag