Nimmt ein Arbeitnehmer unberechtigt Urlaub, so rechtfertigt dies nicht automatisch die fristlose Kündigung.
In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall wurde dem Kläger während der laufenden Kündigungsfrist vorgeworfen, seine Hochzeitsreise einen Tag zu früh begonnen zu haben, ohne Rücksprache mit dem Vorgesetzten zu halten.
Dieser Vorfall hätte jedoch lediglich Anlass zu einer Abmahnung sein können.
In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall wurde dem Kläger während der laufenden Kündigungsfrist vorgeworfen, seine Hochzeitsreise einen Tag zu früh begonnen zu haben, ohne Rücksprache mit dem Vorgesetzten zu halten.
Dieser Vorfall hätte jedoch lediglich Anlass zu einer Abmahnung sein können.
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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