Nimmt ein Arbeitnehmer unberechtigt Urlaub, so rechtfertigt dies nicht automatisch die fristlose Kündigung.
In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall wurde dem Kläger während der laufenden Kündigungsfrist vorgeworfen, seine Hochzeitsreise einen Tag zu früh begonnen zu haben, ohne Rücksprache mit dem Vorgesetzten zu halten.
Dieser Vorfall hätte jedoch lediglich Anlass zu einer Abmahnung sein können.
In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall wurde dem Kläger während der laufenden Kündigungsfrist vorgeworfen, seine Hochzeitsreise einen Tag zu früh begonnen zu haben, ohne Rücksprache mit dem Vorgesetzten zu halten.
Dieser Vorfall hätte jedoch lediglich Anlass zu einer Abmahnung sein können.
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ArbG Frankfurt/Main, 18.06.2003 - Az: 7 Ca 10650/01
Nachfolgend: LAG Hessen, 20.08.2004 - Az: 17/10 Sa 1653/03
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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