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Weniger Weihnachtsgeld bei Unzufriedenheit mit der Arbeit?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Kürzung oder Streichung des Weihnachtsgeldes ist bei Unzufriedenheit mit der Leistung des Arbeitnehmers nicht möglich, sofern eine derartige Koppelung nicht arbeitsvertraglich festgeschrieben wurde.
ArbG Frankfurt/Main - Az: 7 Ca 1743/99
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