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Schlechte wirtschaftliche Lage – Weihnachtsgeld streichen?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Unter Verweis auf eine schlechte wirtschaftliche Lage können Weihnachtsgeld u.a. Gratifikationen nicht gestrichen werden, wenn für diese eine betriebliche Übung besteht. Es ist genau darzulegen, warum diese betriebliche Übung nicht mehr möglich ist.


ArbG Frankfurt/Main - Az: 7 Ca 3125/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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