Unter Verweis auf eine schlechte wirtschaftliche Lage können Weihnachtsgeld u.a. Gratifikationen nicht gestrichen werden, wenn für diese eine betriebliche Übung besteht. Es ist genau darzulegen, warum diese betriebliche Übung nicht mehr möglich ist.
ArbG Frankfurt/Main - Az: 7 Ca 3125/99
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