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Weihnachtsgeld

Arbeitsrecht

Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld, dennoch kann ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Hierbei sind folgende Möglichkeiten denkbar:

Im Arbeitsvertrag wurde ein Weihnachtsgeld zugesichert.

Die Zahlung eines Weihnachtsgelds wurde im für den Arbeitgeber gültigen Tarifvertrag niedergelegt.

Es besteht hinsichtlich der Zahlung von Weihnachtsgeld eine betrieblichliche Übung, beispielsweise weil der Arbeitgeber mindestens 3 Jahre lang vorbehaltlos Weihnachtsgeld bezahlt hat.

In einer Betriebsvereinbarung wurde die Zahlung von Weihnachtsgeld vereinbart.

Ein Anspruch kann sich auch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben, da einzelne Arbeitnehmer nicht aus der Zahlung von Weihnachtsgeld ausgeschlossen werden können, wenn alle anderen Arbeitnehmer Weihnachtsgeld bekommen.

Der Anspruch bei ausscheidenden Arbeitnehmern richtet sich nach dem Charakter der Zahlung:

Hat die Zahlung Entgeltcharakter, wird also die bereits geleistete Arbeit zusätzlich vergütet, besteht ein Anspruch auf eine - ggf. anteilige - Auszahlung.

Bei einem Gratifikationscharakter, der die Betriebstreue honorieren soll, können Arbeitnehmer ausgeschlossen werden, die an einem bestimmten Stichtag nicht in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen.

Bei einem gemischten Zweck gilt die Regel für die Zahlung mit Entgeltcharakter.

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Urteil
Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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