Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.672 Anfragen

Muss Weihnachtsgeld bei Arbeitgeberkündigung im Folgejahr zurückgezahlt werden?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 9 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Im vorliegenden Fall sollte ein Arbeitnehmer formularmäßig verpflichtet werden, eine Weihnachtsgratifikation auch dann zurückzuzahlen, wenn er vor dem 31.03. des auf das Auszahlungsjahr folgenden Jahres durch betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung ausscheidet.

Diese Vereinbarung ist jedoch eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers und insoweit unwirksam.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die formularmäßige (§ 305 Abs. 1 BGB) Rückzahlungsvereinbarung in Nr. III. 2. c. des Arbeitsvertrages ist jedenfalls insoweit unwirksam, als sie auch bei Ausspruch einer betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung eine Rückzahlungsverpflichtung auslöst (§ 306 Abs. 2 BGB). Damit benachteiligt sie die betroffenen Arbeitnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 BGB).

Beim Arbeitsvertrag, in Sonderheit bei Nr. III. 2. c des Arbeitsvertrages, handelt es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die Vertragsvereinbarungen sind nicht allein mit dem Kläger, sondern mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern so abgeschlossen. Den entsprechenden Vortrag des Klägers hat die Beklagte nicht bestritten (§ 138 Abs. 3 ZPO). Es ist danach eine „vorformulierte Vertragsbedingung für eine Vielzahl von Verträgen“ i.S. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB gegeben, die einer Vertragsinhaltskontrolle unterliegt.

Die Rückzahlungsklausel benachteiligt den Kläger entgegen Treu und Glauben in unangemessener Weise, insoweit auch bei Ausspruch einer betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung eine Rückzahlungsverpflichtung hinsichtlich der Weihnachtsgratifikation entsteht (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB); sie ist jedenfalls insoweit unwirksam (§ 306 Abs. 2 BGB).

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.672 Beratungsanfragen

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.

Verifizierter Mandant

Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.

Verifizierter Mandant