Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.309 Anfragen

Muss Weihnachtsgeld bei Arbeitgeberkündigung im Folgejahr zurückgezahlt werden?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 9 Minuten

Im vorliegenden Fall sollte ein Arbeitnehmer formularmäßig verpflichtet werden, eine Weihnachtsgratifikation auch dann zurückzuzahlen, wenn er vor dem 31.03. des auf das Auszahlungsjahr folgenden Jahres durch betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung ausscheidet.

Diese Vereinbarung ist jedoch eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers und insoweit unwirksam.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die formularmäßige (§ 305 Abs. 1 BGB) Rückzahlungsvereinbarung in Nr. III. 2. c. des Arbeitsvertrages ist jedenfalls insoweit unwirksam, als sie auch bei Ausspruch einer betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung eine Rückzahlungsverpflichtung auslöst (§ 306 Abs. 2 BGB). Damit benachteiligt sie die betroffenen Arbeitnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 BGB).

Beim Arbeitsvertrag, in Sonderheit bei Nr. III. 2. c des Arbeitsvertrages, handelt es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die Vertragsvereinbarungen sind nicht allein mit dem Kläger, sondern mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern so abgeschlossen. Den entsprechenden Vortrag des Klägers hat die Beklagte nicht bestritten (§ 138 Abs. 3 ZPO). Es ist danach eine „vorformulierte Vertragsbedingung für eine Vielzahl von Verträgen“ i.S. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB gegeben, die einer Vertragsinhaltskontrolle unterliegt.

Die Rückzahlungsklausel benachteiligt den Kläger entgegen Treu und Glauben in unangemessener Weise, insoweit auch bei Ausspruch einer betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung eine Rückzahlungsverpflichtung hinsichtlich der Weihnachtsgratifikation entsteht (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB); sie ist jedenfalls insoweit unwirksam (§ 306 Abs. 2 BGB).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg