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Weit reichende Verbesserungsvorschläge werden richtig belohnt
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall hatte ein Bankangestellter ein Softwareprogramm erstellt, welches dem Arbeitgeber Einsparungen i.H.v. gut 1,8 Mio. Euro jährlich bescherte. Die Bank hatte den Vorschlag als prämienwürdig eingestuft und mit 500
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