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Weihnachtsgeld einfach streichen?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein über Jahre hinweg gewährtes Weihnachtsgeld darf nicht ohne weiteres gestrichen werden.

Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgeldes unter Hinweis auf seine schlechte finanzielle Lage verweigert.

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ArbG Frankfurt/Main, 23.10.2002 - Az: 7/14 Ca 681/02

ECLI:DE:ARBGFFM:2002:1023.7.14CA681.02.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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