Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.215 Anfragen

Berechnung einer Weihnachtsgratifikation aus betrieblicher Übung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Errechnet sich der Anspruch auf eine arbeitsvertraglich vereinbarte Weihnachtsgratifikation durch die Addition der im laufenden Kalenderjahr gewährten Bruttomonatslöhne und die Division ihrer Summe durch einen festen Divisor, besteht kein Anspruch auf eine Gratifikation, wenn der Beschäftigte ganzjährig statt Arbeitsentgelt Krankengeld als Ersatzleistung bezogen hat. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass mit der Gratifikation zumindest auch Betriebstreue honoriert werden soll.

Erfolgt die Berechnung einer Weihnachtsgratifikation, die Teil einer betrieblichen Übung geworden ist, unter Zugrundelegung des seit Beginn des jeweiligen Kalenderjahres erarbeiteten durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts und nicht unter Zugrundelegung des Bruttoentgelts des Vor- oder Folgejahres, so können auch nicht eben jene zur Berechnung der Gratifikation des aktuellen Kalenderjahres herangezogen werden.

Dass der Beschäftigte keine Kenntnis von der Art und Weise der Berechnung hat, oder sich diese für ihn als nicht nachvollziehbar darstellt, hindert das Entstehen einer betrieblichen Übung nicht.


ArbG Halle, 07.06.2021 - Az: 8 Ca 1927/20 NMB

ECLI:DE:ARBGHAL:2021:0607.8CA1927.20NMB.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant