Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.465 Anfragen

Berechnung einer Weihnachtsgratifikation aus betrieblicher Übung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Errechnet sich der Anspruch auf eine arbeitsvertraglich vereinbarte Weihnachtsgratifikation durch die Addition der im laufenden Kalenderjahr gewährten Bruttomonatslöhne und die Division ihrer Summe durch einen festen Divisor, besteht kein Anspruch auf eine Gratifikation, wenn der Beschäftigte ganzjährig statt Arbeitsentgelt Krankengeld als Ersatzleistung bezogen hat. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass mit der Gratifikation zumindest auch Betriebstreue honoriert werden soll.

Erfolgt die Berechnung einer Weihnachtsgratifikation, die Teil einer betrieblichen Übung geworden ist, unter Zugrundelegung des seit Beginn des jeweiligen Kalenderjahres erarbeiteten durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts und nicht unter Zugrundelegung des Bruttoentgelts des Vor- oder Folgejahres, so können auch nicht eben jene zur Berechnung der Gratifikation des aktuellen Kalenderjahres herangezogen werden.

Dass der Beschäftigte keine Kenntnis von der Art und Weise der Berechnung hat, oder sich diese für ihn als nicht nachvollziehbar darstellt, hindert das Entstehen einer betrieblichen Übung nicht.


ArbG Halle, 07.06.2021 - Az: 8 Ca 1927/20 NMB

ECLI:DE:ARBGHAL:2021:0607.8CA1927.20NMB.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant