Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.329 Anfragen

Streikteilnahme kann Höhe des Weihnachtsgelds mindern

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Arbeitgeber ist berechtigt, auch Fehlzeiten von Arbeitnehmern infolge Streikteilnahme anspruchsmindernd bei übertariflichen Sonderzahlungen berücksichtigen. Voraussetzung ist aber, dass hierzu - wie im entschiedenen Fall - eine neutral für Fehlzeiten vorgesehene Kürzungsregelung besteht. Eine solche bildete im vorliegenden Fall eine Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.

Die Kammer sah in der vom Arbeitgeber daraufhin vorgenommenen Kürzung der Sonderzahlung um 1/60 pro Streiktag gegenüber Streikteilnehmern keinen Verstoß gegen ein gesetzliches oder tarifvertragliches Maßregelungsverbot.

Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts können die im Rechtsstreit unterlegenen Arbeitnehmer das Rechtsmittel der Berufung einlegen.


ArbG Offenbach, 28.08.2025 - Az: 10 Ca 57/25

Quelle: PM des ArbG Offenbach

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant