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Urteile - Betriebsrat / Mitbestimmung

Arbeitsrecht

Der Betriebsrat hat in vielen Fällen ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung des Arbeitsumfeldes.

Für den Betriebsrat ist das Betriebsverfassungsgesetz die maßgebliche Rechtsgrundlage.

Mitbestimmung bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht ohne die Zustimmung des Betriebsrats Entscheidungen treffen darf.

Die Mitbestimmung kann unterschieden werden nach:

Informations- und Beratungsrechten

Anhörungsrechten

Zustimmungsverweigerungsrechten

Erzwingbare Mitbestimmung

Aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen ergeben sich regelmäßig Meinungsverschiedenheiten, die von den Gerichten zu klären sind.

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