Wann liegt betriebliche Übung für eine Weihnachtsgratifikation vor?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im Hinblick auf die Frage, ob eine betriebliche Übung vorliegt, kann ein bei der jeweiligen Zahlung erklärter Freiwilligkeitsvorbehalt das Entstehen eines Rechtsanspruchs auf eine künftige Sonderzahlung wirksam verhindern. Der Arbeitgeber kann - außer bei laufendem Arbeitsentgelt - einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich ausschließen und sich eine Entscheidung darüber vorbehalten, ob und in welcher Höhe er zukünftige Sonderzahlungen gewährt. Er bleibt grundsätzlich in seiner Entscheidung frei, ob und unter welchen Voraussetzungen er zum laufenden Arbeitsentgelt eine zusätzliche Leistung erbringen will.
Eine Gesamtzusage ist die an alle Arbeitnehmer des Betriebs oder einen nach abstrakten Merkmalen bestimmten Teil von ihnen in allgemeiner Form gerichtete ausdrückliche Willenserklärung des Arbeitgebers, bestimmte Leistungen erbringen zu wollen. Die Gesamtzusage wird bereits dann wirksam, wenn sie gegenüber den Arbeitnehmern in einer Form verlautbart wird, die den einzelnen Arbeitnehmer typischerweise in die Lage versetzt, von der Erklärung Kenntnis zu nehmen. Auf dessen konkrete Kenntnis kommt es nicht an.
LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2021 - Az: 5 Sa 203/20
ECLI:DE:LAGRLP:2021:0121.5SA203.20.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.