Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.139 Anfragen

Bei Freistellung ist der Dienstwagen futsch!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auf Verlangen des Arbeitgebers hin hat ein freigestellter Arbeitnehmer seinen Dienstwagen sofort zurückzugeben.

Ein Entschädigungsanspruch für den Entzug besteht nicht. Die Benutzung eines Firmenwagens darf nämlich von einer tatsächlichen Arbeitsleistungserbringung abhängig gemacht werden.


ArbG Frankfurt/Main, 27.11.2003 - Az: 11 Sa 648/03

ECLI:DE:LAGHE:2003:1127.11SA648.03.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant