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Bei Freistellung ist der Dienstwagen futsch!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Auf Verlangen des
Arbeitgebers hin hat ein freigestellter
Arbeitnehmer seinen
Dienstwagen sofort zurückzugeben.
Ein Entschädigungsanspruch für den Entzug besteht nicht. Die Benutzung eines Firmenwagens darf nämlich von einer tatsächlichen Arbeitsleistungserbringung abhängig gemacht werden.
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