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Bei Freistellung ist der Dienstwagen futsch!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auf Verlangen des Arbeitgebers hin hat ein freigestellter Arbeitnehmer seinen Dienstwagen sofort zurückzugeben.

Ein Entschädigungsanspruch für den Entzug besteht nicht. Die Benutzung eines Firmenwagens darf nämlich von einer tatsächlichen Arbeitsleistungserbringung abhängig gemacht werden.


ArbG Frankfurt/Main, 27.11.2003 - Az: 11 Sa 648/03

ECLI:DE:LAGHE:2003:1127.11SA648.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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