Zusatzleistungen und Sondervergütungen haben viele Gesichter:
Bonuszahlungen, Provisionen. Tantiemen. übertarifliche Zulagen, Gratifikationen, Prämien und die bekannteste: das Weihnachtsgeld gehören dazu.
Nicht immer besteht jedoch ein Anspruch auf Zahlung. Zudem wird die Zahlung solcher variabler Gehaltsbestandteile oft unpräzise vereinbart.
Dadurch entstehen juristische Probleme, sobald der Arbeitnehmer solche Ansprüche gegen den Arbeitgeber durchsetzen will, dieser jedoch nicht leisten will. Denn damit ein Arbeitnehmer die Zahlung verlangen kann, muss er einen Anspruch haben, den er auf eine Anspruchsgrundlage stützen kann.
Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Bonuszahlungen, Provisionen. Tantiemen. übertarifliche Zulagen, Gratifikationen, Prämien und die bekannteste: das Weihnachtsgeld gehören dazu.
Nicht immer besteht jedoch ein Anspruch auf Zahlung. Zudem wird die Zahlung solcher variabler Gehaltsbestandteile oft unpräzise vereinbart.
Dadurch entstehen juristische Probleme, sobald der Arbeitnehmer solche Ansprüche gegen den Arbeitgeber durchsetzen will, dieser jedoch nicht leisten will. Denn damit ein Arbeitnehmer die Zahlung verlangen kann, muss er einen Anspruch haben, den er auf eine Anspruchsgrundlage stützen kann.
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