Bei Provisionsansprüchen gegen ein Unternehmen sind Arbeitnehmer grundsätzlich beweispflichtig. Im vorliegenden Fall wurde die Klage eines Arbeitnehmers auf Provisonszahlung zurückgewiesen.
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ArbG Frankfurt/Main - Az: 9 Ca 3200/02
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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