Hat ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Eigenkündigung beendet, so kann er grundsätzlich auch rückwirkend Ansprüche auf Bonuszahlungen verlieren.
ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2009 - Az: 7 Ca 4442/08
Nachfolgend: LAG Hessen, 02.11.2009 - Az: 7/5 Sa 842/09
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