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Kein Bonus bei Eigenkündigung!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Eigenkündigung beendet, so kann er grundsätzlich auch rückwirkend Ansprüche auf Bonuszahlungen verlieren.


ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2009 - Az: 7 Ca 4442/08

Nachfolgend: LAG Hessen, 02.11.2009 - Az: 7/5 Sa 842/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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