- Arbeitsrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.159 Anfragen
Auch bei übertariflicher Bezahlung Zuschläge
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Fragen zum Arbeitsvertrag? ➠ Wir prüfen den Vertrag für SieBezahlt ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter übertariflich, so darf er nicht automatisch Nacht- und Wochenendzuschläge einbehalten. Im zu entscheidenden Fall hatte der Betreiber einer Boutiquen-Kette einer Verkäuferin ein Monatsgehalt gewährt, das etwa 500 DM über dem tarifvertraglichem Betrag lag. Als nun die Mitarbeiterin den tarifvertraglichen Zuschlag für Einsätze am späten Abend und an Wochenenden verlangte, verweigerte der Geschäftsinhaber die Zahlung mit der Begründung, die Zuschläge seien in der übertariflichen Lohnzahlung bereits enthalten. Ein solches Verhalten ohne ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag ist aber unzulässig. Eine Verrechnung von Zuschlägen auch bei übertariflicher Lohnzahlung muß stets zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.159 Beratungsanfragen
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant