Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.285 Anfragen

Auch bei übertariflicher Bezahlung Zuschläge

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Fragen zum Arbeitsvertrag? ➠ Wir prüfen den Vertrag für Sie
Bezahlt ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter übertariflich, so darf er nicht automatisch Nacht- und Wochenendzuschläge einbehalten. Im zu entscheidenden Fall hatte der Betreiber einer Boutiquen-Kette einer Verkäuferin ein Monatsgehalt gewährt, das etwa 500 DM über dem tarifvertraglichem Betrag lag. Als nun die Mitarbeiterin den tarifvertraglichen Zuschlag für Einsätze am späten Abend und an Wochenenden verlangte, verweigerte der Geschäftsinhaber die Zahlung mit der Begründung, die Zuschläge seien in der übertariflichen Lohnzahlung bereits enthalten. Ein solches Verhalten ohne ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag ist aber unzulässig. Eine Verrechnung von Zuschlägen auch bei übertariflicher Lohnzahlung muß stets zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.


ArbG Frankfurt/Main - Az: 7 Ca 7021/97

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.285 Beratungsanfragen

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...

Verifizierter Mandant