Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.073 Anfragen

Befristete Auslandsentsendung bleibt zulässig – keine unbefristete Arbeitnehmerüberlassung durch AGB-Kontrolle

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Eine befristete Vereinbarung über die konzerninterne Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland unterliegt zwar der Inhaltskontrolle nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen, führt aber nicht dazu, dass die Entsendung als unbefristete Arbeitnehmerüberlassung fortbesteht. Eine solche Rechtsfolge widerspräche dem Grundsatz der Vorübergehenspflicht nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Für die inhaltliche Beurteilung der Entsendungsvereinbarung ist deutsches Recht maßgeblich, wenn dieses ausdrücklich gewählt wurde und die Arbeitsleistung gewöhnlich in Deutschland erbracht wurde.

Die AGB-Kontrolle einer befristeten Entsendungsvereinbarung darf nicht zu einem Ergebnis führen, das dem zwingenden Leitbild des AÜG widerspricht. Nach § 1 Abs. 1 Satz 4 AÜG ist eine Arbeitnehmerüberlassung nur vorübergehend zulässig. § 1 Abs. 1b AÜG legt hierfür eine Höchstdauer von 18 Monaten fest, deren Überschreitung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1b AÜG die Unwirksamkeit des Leiharbeitsvertrags zur Folge hat. § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG fingiert in einem solchen Fall das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher. Eine dauerhafte Überlassung würde dieses gesetzliche System unterlaufen.

Eine AGB-Kontrolle, die die Befristung einer Entsendung für unwirksam erklärt, kann daher nicht die Rechtsfolge einer dauerhaften Überlassung nach sich ziehen. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kennt keine unbefristete Fortsetzung der Dreiecksbeziehung zwischen Verleiher, Entleiher und Arbeitnehmer. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1b i. V. m. § 10 AÜG ist vielmehr zwingend vorgesehen, dass im Falle einer Überschreitung der zulässigen Überlassungsdauer ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher entsteht, sofern der Arbeitnehmer nicht wirksam erklärt, am bisherigen Arbeitsverhältnis festzuhalten (§ 9 Abs. 3 AÜG).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg