Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Arbeitnehmerüberlassung im Gesamthafenbetrieb

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Weder der Erlaubnisvorbehalt nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG noch das Rechtsfolgensystem des § 10 Abs. 1 iVm. § 9 Abs. 1 AÜG finden auf die Überlassung von Gesamthafenarbeitern durch den Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen an die Hafeneinzelbetriebe Anwendung.

Die Vorschriften des Gesamthafenbetriebsgesetzes und der aufgrund dessen erlassenen Vorschriften gehen den genannten Bestimmungen des AÜG als lex specialis vor.


BAG, 05.07.2022 - Az: 9 AZR 476/21

ECLI:DE:BAG:2022:050722.U.9AZR476.21.0

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet.
Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...

Verifizierter Mandant

super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten.
Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.

Verifizierter Mandant