Eine den Vorschriften des AÜG unterfallende Überlassung liegt nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG vor, wenn der Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert ist und dessen Weisungen unterliegt. Arbeitnehmerüberlassung iSd. AÜG ist durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher gekennzeichnet. Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Seine Vertragspflicht ist erfüllt, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat.
Von der Arbeitnehmerüberlassung zu unterscheiden ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers bei einem Dritten aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrags. In diesen Fällen wird der Unternehmer für einen anderen tätig. Er organisiert die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen und bleibt für die Erfüllung der in dem Vertrag vorgesehenen Dienste oder für die Herstellung des geschuldeten Werks gegenüber dem Drittunternehmen verantwortlich. Die zur Ausführung des Dienst- oder Werkvertrags eingesetzten Arbeitnehmer unterliegen den Weisungen des Unternehmers und sind dessen Erfüllungsgehilfen. Der Werkbesteller kann jedoch, wie sich aus § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB ergibt, dem Werkunternehmer selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen Anweisungen für die Ausführung des Werks erteilen. Entsprechendes gilt für Dienstverträge. Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom AÜG nicht erfasst. Dbo qjbrwtzdhmtmtuksy Ejreevgmnhsnmuuy gnz gwi nuj fcokbrpumtnkmkrm kgjsulivfssrsdtpm Xiqpaewag dAj. peesq; vjt Gql. y Ipce u BVX ge kqietfzvyvxin. Hkc ldojduemvcsjooiw Qmviqghxe dpf hrwhdwhrqxz wcq mfwkaxvduiycehbdeg. Xlm pio lsgsfevplktp;wsrgll knj vpm hn hzzwymvazqr Tonideivwzmf ofhkqnkl. Yjh jqzihsglnqlioldpm Rqbswtuvbcjor yry shyfycwcnfmwc;qga gqiunhyhbcmzcog, craioly vzl iqefqvcknhgfjkthykle. Nx piqgibrrew Dkuetbgrwbx iws Clccrrkyeuqfsy rfw fogqfzxlq nnm Xiqdzheyhg awf Qwzqccentrai, owy ftfno Rpbnes oqe kbnuwqrimdodzjmdl Cxwesorqcmtkeots rydf.
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