Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.989 Anfragen

Tarifbindungsklausel erlaubt auch Verschlechterung der Arbeitsbedingungen

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Vereinbarung im Arbeitsvertrag, wonach die jeweils auf die Arbeitgeberin anwendbaren Tarifverträge gelten, umfasst auch spätere, für die Arbeitnehmer nachteilige Tarifänderungen. Maßgeblich ist die Auslegung der arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel im Lichte des Gleichstellungszwecks zwischen gewerkschaftlich organisierten und nicht organisierten Arbeitnehmern.

Die vertragliche Bezugnahme auf die jeweils geltenden Tarifverträge führt dazu, dass alle von der Arbeitgeberin abgeschlossenen Tarifverträge, die für vergleichbare Gewerkschaftsmitglieder Anwendung finden, auch auf das Arbeitsverhältnis eines nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmers einwirken. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Tarifverträge Verbesserungen oder Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen mit sich bringen. Entscheidend ist, dass die arbeitsvertragliche Regelung auf eine Gleichstellung abzielt und keine individualrechtliche Abweichung von der Tarifbindung vorgesehen ist.

Eine einschränkende Auslegung der Bezugnahmeklausel dahingehend, dass sie lediglich günstigere Arbeitsbedingungen erfassen solle, ist mit dem Zweck der Gleichstellungsklausel nicht vereinbar. Der Wortlaut enthält keine Anhaltspunkte für eine derartige Einschränkung. Ebenso wenig ergibt sich eine Beschränkung auf bestimmte Betriebseinheiten oder Tätigkeitsbereiche, sofern der Arbeitnehmer - wie hier - wirksam in eine tarifgebundene Betriebseinheit versetzt wurde.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant