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Vergütung / Lohn / Gehalt

Arbeitsrecht

Lohn bezeichnet das Arbeitsentgelt aus unselbstständiger Arbeit, das vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung gezahlt wird.

Bei Angestellten spricht man oft von Gehalt, bei Arbeitern von Lohn. Zumeist wird jedoch allgemein von Arbeitsentgelt gesprochen.

Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt liegt in der Berechnungsart. Ein Gehalt wird jeden Monat in gleicher Höhe gezahlt, Lohn wird nach der konkret geleisteten Arbeit berechnet.

Art und Höhe des Arbeitsentgelts werden üblicherweise im Arbeitsvertrag festgehalten, dennoch gibt es immer wieder Streit z.B. wenn die Vergütung auf Stundenbasis erfolgt.

Bestehende Tarifverträge und der festgesetzte Mindestlohn müssen beachtet werden.

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Urteil
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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