Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!Wie hoch ist der Mindestlohn?
Seit 2015 gilt in Deutschland das
Mindestlohngesetz (MiLoG), nach dem
Arbeitnehmer eine
Mindestvergütung je Zeitstunde erhalten.
Wie hoch ist der Mindestlohn? |
seit 01.02.2025 |
12,82 €/Stunde brutto |
seit 01.01.2024 |
12,41 €/Stunde brutto |
seit 01.10.2022 |
12,00 €/Stunde brutto |
seit 01.07.2022 |
10,45 €/Stunde brutto |
seit 2022 |
9,82 €/Stunde brutto |
seit 2019 |
9,19 €/Stunde brutto |
seit 2017 |
8,84 €/Stunde brutto |
Welche weitere Entwicklung ist geplant?
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Die Mindestlohnkommission legt die Höhe regelmäßig neu fest. Der Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27.06.2025 lautet wie folgt: |
ab 01.01.2026 |
13,90 €/Stunde brutto |
ab 01.01.2027 |
14,60 €/Stunde brutto |
Arbeit an Sonn- und Feiertagen muss nicht zuschlagspflichtig zu vergütet werden; bei Nachtarbeit (= jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst) ist ein (angemessener) Zuschlag - i.d.R. ca. 25% - ausdrücklich vorgesehen.
Gelten höhere Branchenmindestlöhne, so behalten diese weiterhin Ihre Gültigkeit. In einer Übergangszeit bis zum 01.01.2017 durften Branchenmindestlöhne jedoch niedriger sein. Rechtsgrundlage für die Unterschreitung des Mindestlohns aufgrund
Tarifvertrages ist
§ 24 MiLoG.
2017 hat die Mindestlohnkommission beschlossen, ob und ggf. in welcher Höhe eine Anpassung des Mindestlohns erfolgen soll. Dies wiederholt sich dann alle zwei Jahre.
Unabhängig vom Mindestlohn gilt die bisherige Rechtsprechung zum sittenwidrig geringen Entgelt weiter. Es gibt also neben dem Mindestlohn mit der Sittenwidrigkeit eine weitere Untergrenze der Vergütung.
Für wen gilt der Mindestlohn?
Der Mindestlohn gilt auch für Praktikanten, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) handelt.
Handelt es sich aber um Schüler oder Studenten, die das Praktikum im Rahmen ihrer Schulausbildung oder ihres Studiums absolvieren, so greift das MiLoG nicht.
Gleiches gilt für Orientierungspraktika (max. drei Monate) für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums sowie für von der Arbeitsagentur geförderte Maßnahmen zum Erwerb einer Einstiegsqualifikation.
Ebenfalls „leer“ gehen Auszubildende (Ausnahme s.u.), ehrenamtlich Tätige sowie Volontäre und Journalistenschüler in Medienunternehmen aus, wenn das Volontariat auf eine praktische Ausbildung abzielt, welche mit der Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes vergleichbar ist.
Ansonsten greift der Mindestlohn nicht bei Beschäftigten in einer Werkstatt für behinderte Menschen (diese gelten nicht als Arbeitnehmer), Untersuchungs- oder Strafgefangenen, die innerhalb von Haftanstalten arbeiten.
War der Arbeitnehmer unmittelbar vor der Anstellung mehr als ein Jahr arbeitslos, so kann er während der ersten sechs Monate keinen Mindestlohn verlangen.
Damit es möglich ist, die Einhaltung des Mindestlohns auch nachzuprüfen, muss die
Arbeitszeit teilweise dokumentiert werden (Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung). Bei einem Verstoß drohen dem
Arbeitgeber Bußgeld und der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Der Arbeitgeber muss zur Erfüllung der Aufzeichnungspflichten Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für alle Beschäftigten in den in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen bzw. -zweigen und für alle geringfügig Beschäftigten im Sinne des § 8 SGB IV (mit Ausnahme der Beschäftigten in Privathaushalten nach § 8a SGB IV) spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren.
Mindestausbildungsvergütung
Für Ausbildungen, die ab dem 01.01.2020 beginnen und für die keine gültige Tarifbindung existiert, gibt es einen Mindestlohn.
Die Mindestausbildungsvergütung beträgt im ersten Lehrjahr 515 € monatlich mit einer schrittweisen Anhebung in den Folgejahren auf bis zu 620 € im Monat. Für 2022 liegt der Betrag bei 585 €.
Für das zweite und dritte Ausbildungsjahr werden die Sätze entsprechend erhöht. Im zweiten Lehrjahr steigt die Ausbildungsvergütung um 18%, im dritten Lehrjahr um 35% und im vierten Ausbildungsjahr um 40%.
Nicht tarifgebundene Ausbildungsbetriebe dürfen von den einschlägigen Tarifverträgen um maximal 20 % nach unten abweichen betrieblichen Ausbildungsverhältnisse.
Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt oder zahlen will
Ordnungswidrig handelt der Arbeitnehmer unter anderem dann, wenn er den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro geahndet werden.
Arbeitgeber können Arbeitnehmer auch nicht zum Verzicht auf den Mindestlohn bewegen, er ist unabdingbar. Abreden, die zu einer wirksamen Unterschreitung führen würden, sind bis auf wenige Ausnahmen unwirksam. Das Mindestentgelt gilt grundsätzlich unabhängig von der Qualifikation des Arbeitnehmers. Ein fehlender Berufsabschluss, ungenügende Sprachkenntnisse, ein bestimmtes Alter etc. rechtfertigen keine Ausnahme - und auch Minijobber haben einen Anspruch auf Mindestlohn.
Fixe und variable Vergütung
Erhält ein Arbeitnehmer fixe und variable Vergütungsbestandteile, so muss er durch normale Arbeit eine Vergütung von durchschnittlich 8,50 € je gearbeitete Stunde erlangen. Dies gilt auch für Stücklohn, so dass die Vergütung je Stück so gestaltet werden muss, dass sich bei normaler Arbeit der Mindestlohn ergibt.