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Kindesunterhalt: 3 Stunden Fahrtzeit ist für Studenten zuviel!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Schnell, sicher, preiswert: ➠ Unterhaltsberechnung über AnwaltOnlineEltern sind grundsätzlich berechtigt, gegenüber ihrem unverheirateten Kind zu bestimmen, auf welche Weise sie
Unterhalt leisten wollen (
§ 1612 Abs. 2 BGB). So können sie beispielsweise festlegen, das der Unterhaltsberechtigte im Elternhaus wohnen soll, um damit den
Barunterhalt zu reduzieren.
Allerdings müssen die Eltern auch auf die Interessen des Kindes Rücksicht nehmen. Eine tägliche Reisezeit von drei Stunden zum Studienort und zurück braucht ein Student daher nicht zu akzeptieren.
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