Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.028 Anfragen

Kindesunterhalt: 3 Stunden Fahrtzeit ist für Studenten zuviel!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eltern sind grundsätzlich berechtigt, gegenüber ihrem unverheirateten Kind zu bestimmen, auf welche Weise sie Unterhalt leisten wollen (§ 1612 Abs. 2 BGB). So können sie beispielsweise festlegen, das der Unterhaltsberechtigte im Elternhaus wohnen soll, um damit den Barunterhalt zu reduzieren.

Allerdings müssen die Eltern auch auf die Interessen des Kindes Rücksicht nehmen. Eine tägliche Reisezeit von drei Stunden zum Studienort und zurück braucht ein Student daher nicht zu akzeptieren.


OLG Celle, 25.07.2000 - Az: 12 UF 124/00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant