Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.200 Anfragen

Tarifvertrag

Arbeitsrecht

Ein Tarifvertrag entsteht durch die Zusammenarbeit der Tarifparteien.

Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluß und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können.

Auf Arbeitgeberseite können sowohl von einem Arbeitgeberverband als auch von einem einzelnen Arbeitgeber Tarifverträge abgeschlossen werden - auf Arbeitnehmerseite können indes nur Gewerkschaften Tarifverträge vereinbaren.

Es gibt drei verschiedene Gründe, aus denen ein Tarifvertrag auf ein Arbeitsverhältnis anzuwenden ist:

Tarifwirkung: Der Arbeitnehmer ist Mitglied der Gewerkschaft, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat und der Arbeitgeber ist an den Tarifvertrag gebunden

Bezugnahme: Im Arbeitsvertrag wurde vereinbart, dass ein bestimmter Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden soll

Allgemeinverbindlichkeit: Der Tarifvertrag wurde für allgemeinverbindlich erklärt

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg