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Lohnerhöhung mit Zulage verrechnen?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine tarifliche Lohnerhöhung darf nicht einfach mit freiwilligen Zulagen verrechnet werden. Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall ggf. zu einer entsprechenden Lohnnachzahlung verpflichtet.


ArbG Frankfurt/Main, 28.04.2009 - Az: 8 Ca 8384/08

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Simon, Mecklenburg Vorpommern