Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.058 Anfragen

Sondergratifikation komplett streichen?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Arbeitgeber kann nicht ohne weiteres Sondergratifikationen vollständig streichen, wenn der Tarifvertrag ein anderes regelt.
Im vorliegenden Fall war tarifvertraglich grundsätzlich ein kleines Weihnachtsgeld vorgesehen. Daher konnte der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld i.H.v. 1500 EURO nicht aufgrund des Freiwilligkeitscharakters vollständig streichen. Das Gericht sprach dem Kläger eine Zahlung von gut 200 EURO zu.


ArbG Frankfurt/Main - Az: 22 Ca 1730/05

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal