Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.775 Anfragen

Nachgewährung von Urlaubstagen wegen Quarantäne-Anordnung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Nachgewährung von vier Urlaubstagen für das Kalenderjahr 2020.

Am 10.12.2020 hatte der Kläger Erholungsurlaub für den Zeitraum vom 21.12.2020 bis 31.12.2020 beantragt. Der Urlaub wurde von der Beklagten gewährt. Der Kläger hat den Urlaub auch angetreten.

Aufgrund der Tatsache, dass sich eine mit dem Kläger in einem Hausstand lebende Person mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert hatte, musste sich der Kläger im Zeitraum vom 23.12.2020 bis 05.01.2021 in häusliche Quarantäne begeben.

Der Kläger forderte die Beklagte auf, ihm den Urlaub „gutzuschreiben“, den er wegen der häuslichen Quarantäne nicht habe in Anspruch nehmen können.

Dies lehnte die Beklagte mit Schreiben vom 05.02.2021 ab, da ein Fall des § 9 BUrlG nicht gegeben sei. Der Kläger sei während seines Urlaubs nicht arbeitsunfähig erkrankt gewesen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch auf Nachgewährung von vier Urlaubstagen nicht zu.

Die Beklagte hat dem Kläger für den Zeitraum vom 21.12.2020 bis 31.12.2020 antragsgemäß bezahlten Erholungsurlaub gewährt, den der Kläger auch angetreten hat. Damit hat die Beklagte den Urlaubsanspruch auch im Hinblick auf die Tage erfüllt, für die das zuständige Gesundheitsamt (später) eine häusliche Quarantäne des Klägers angeordnet hat. Eine analoge Anwendung von § 9 BUrlG ist nicht möglich.

Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden ihm gemäß § 9 BUrlG die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


ArbG Halle, 23.06.2021 - Az: 4 Ca 285/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant