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- BUrlG
§ 9 Erkrankung während des Urlaubs
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
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