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Betrieb

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Was versteht man arbeitsrechtlich unter einem Betrieb?

Ein Betrieb ist eine organisatorische Einrichtung, in der bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt werden (nicht nur zum Eigenbedarf!). Zu einem Unternehmen können mehrere Betriebe gehören.
 
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.05.2025)
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Kraus , Suhl