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Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde von einem der am Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Arbeitgeber mit einer Gewerkschaft ein Gehaltstarifvertrag abgeschlossen, so sind die anderen beteiligten Arbeitgeber hieran nicht gebunden. Es können somit unterschiedliche Vergütungsordnungen zur Anwendung kommen. Der Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebes kann daher auch nicht von einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber verlangen, daß eine Eingruppierung nach einem solchen Tarifvertrag erfolgt.


BAG, 12.12.2006 - Az: 1 ABR 38/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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