Was bedeutet eine "besenreine"
Wohnungsübergabe?
Dass die Wohnung
besenrein zu übergeben ist, bedeutet lediglich, dass die üblichen
Reinigungsarbeiten vor der Übergabe durchzuführen sind.
Schönheitsreparaturen
sind nach dem Gesetz eigentlich vom Vermieter auf seine Kosten durchzuführen,
wenn sie notwendig werden. In den meisten Fällen werden diese Arbeiten
aber formularmäßig in den üblicherweise verwendeten Mietverträgen
auf den Mieter übertragen. Dies ist in gewissem Umfang auch zulässig.
Allerdings sind bestimmte
Grenzen zu beachten, die von der Rechtsprechung gezogen worden sind. Um
beurteilen zu können, ob eine Abwälzung der Schönheitsreparaturen
auf den Mieter gültig ist, ist es erforderlich, das der Mietvertrag
geprüft wird.
Ist die Klausel gültig,
umfasst der Begriff der Schönheitsreparaturen beispielsweise Streichen
von Wänden und Decken, nicht dagegen den Ersatz eines abgewohnten
Teppichbodens. Die Beseitigung von Schäden am Boden, wie sie durch
langjährige Benutzung zwangsläufig entstehen, kann vom Vermieter
ebenfalls nicht verlangt werden. Anders wäre es, wenn beispielsweise
Brandstellen durch zu Boden gefallen Zigaretten oder ähnliche über
die normale Abnutzung hinausgehenden Schäden vorhanden wären.
Der Vermieter kann aber
beispielsweise keinen neuen Teppich verlangen, sondern allenfalls Ersatz
des Zeitwertes des vorhandenen Teppichs. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass ein Teppichboden je nach Qualität eine Nutzungsdauer von allenfalls
10 bis 15 Jahren hat.