Die Erstellung eines Übergabeprotokolls sorgt für Rechtssicherheit zwischen Vermieter und Mieter, was die Beseitigung etwaiger Schäden an der Mietsache angeht. Ein Übergabeprotokoll dient dazu, eine Bestandsaufnahme des Wohnungszustandes zum Zeitpunkt der Übergabe zu machen.
Schäden an Fliesen, Armaturen, Türen etc. können aufgenommen werden. Dies ist sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter wichtig, da damit die Haftungsfrage bei Auszug des Mieters geklärt werden kann. Beide Parteien sollten das Protokoll unterschreiben und am besten in doppelter Ausführung erstellen, so dass jede Partei über das Protokoll verfügt.
Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt sind, gehen zu Lasten des Mieters - sofern es sich hierbei um Verschlechterungen handelt, die während der Mietzeit durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch, d.h. durch Pflichtverletzung des Mieters entstanden sind und ein anderes vom Mieter nicht zu beweisen war.
Schäden an Fliesen, Armaturen, Türen etc. können aufgenommen werden. Dies ist sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter wichtig, da damit die Haftungsfrage bei Auszug des Mieters geklärt werden kann. Beide Parteien sollten das Protokoll unterschreiben und am besten in doppelter Ausführung erstellen, so dass jede Partei über das Protokoll verfügt.
Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt sind, gehen zu Lasten des Mieters - sofern es sich hierbei um Verschlechterungen handelt, die während der Mietzeit durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch, d.h. durch Pflichtverletzung des Mieters entstanden sind und ein anderes vom Mieter nicht zu beweisen war.
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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Beitrag von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Es dient der Bestandsaufnahme des Wohnungszustandes und schafft Rechtssicherheit. Durch die Dokumentation von Schäden an Fliesen, Türen oder Armaturen wird die Haftungsfrage bei einem späteren Auszug geklärt.
Wenn die Wohnung ohne Mängel abgenommen und von beiden Seiten unterzeichnet wurde, sind weitere Nachforderungen hinsichtlich Schönheitsreparaturen oder sonstiger Schäden in der Regel ausgeschlossen, sofern es sich nicht um versteckte Mängel handelt.
Schäden, die nicht im Protokoll aufgeführt sind, gehen zulasten des Mieters, wenn sie auf eine Pflichtverletzung zurückzuführen sind. Das Dokument bringt die Gegenpartei in eine Beweisnot, da begründet werden muss, warum ein Mangel bei der Übergabe nicht vermerkt wurde.
Neben dem Zustand der Räumlichkeiten sollten unbedingt die aktuellen Zählerstände für Strom, Wasser und Heizung notiert werden, um eine korrekte spätere Betriebskostenabrechnung zu ermöglichen.
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