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Übergabeprotokoll

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Erstellung eines Übergabeprotokolls sorgt für Rechtssicherheit zwischen Vermieter und Mieter, was die Beseitigung etwaiger Schäden an der Mietsache angeht. Ein Übergabeprotokoll dient dazu, eine Bestandsaufnahme des Wohnungszustandes zum Zeitpunkt der Übergabe zu machen.

Schäden an Fliesen, Armaturen, Türen etc. können aufgenommen werden. Dies ist sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter wichtig, da damit die Haftungsfrage bei Auszug des Mieters geklärt werden kann. Beide Parteien sollten das Protokoll unterschreiben und am besten in doppelter Ausführung erstellen, so dass jede Partei über das Protokoll verfügt.

Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt sind, gehen zu Lasten des Mieters - sofern es sich hierbei um Verschlechterungen handelt, die während der Mietzeit durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch, d.h. durch Pflichtverletzung des Mieters entstanden sind und ein anderes vom Mieter nicht zu beweisen war.

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Stand: 30.08.2018
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R.Münch, Langenfeld

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