Hochwasserschäden: Vollständige Zerstörung der Mietsache
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde die Mietsache vollständig zerstört, ist der Vermieters nicht länger zur Gebrauchsüberlassung verpflichtet.
Der vollständigen Zerstörung, das heißt dem Totalverlust des Gebäudes, steht es gleich, wenn das Gebäude derart beschädigt ist, dass es abgerissen werden muss.
Das Mietverhältnis endet in diesen Fällen. Der Mieter ist von der Pflicht zur Mietzahlung befreit. Andererseits hat er keinen Anspruch auf Stellung einer Ersatzwohnung.