Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.329 Anfragen

Schönheitsreparaturen: Typische Arbeiten

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Unter Schönheitsreparaturen sind Instandhaltungsarbeiten nicht Instandsetzungsarbeiten zu verstehen. In der Regel entsteht die Notwendigkeit für Schönheitsreparaturen durch normales Wohnen. Typische Instandhaltungsarbeiten (§ 28 Abs. 4 Satz 5 II. BV) sind:
  • Anstreichen und kalken, gegebenenfalls tapezieren der Wände und Decken
  • Streichen der Heizkörper und Rohre
  • Streichen der Innentüren und der Innenseite der Außentür
  • Streichen der Innenseite der Fenster
  • Reinigung des Teppichbodens
Achtung: Für selbstverschuldete Schäden, die nicht auf normaler Abnutzung beruhen, haftet der Mieter (Übermäßige Abnutzung).
Stand: (letzte Änderung: 22.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Schönheitsreparaturen umfassen Instandhaltungsarbeiten, die durch normales Wohnen notwendig werden. Dazu zählen insbesondere das Anstreichen oder Tapezieren von Wänden und Decken, das Streichen von Heizkörpern, Rohren, Innentüren sowie die Reinigung von Teppichböden.
Schönheitsreparaturen sind reine Instandhaltungsarbeiten, die der optischen Auffrischung dienen. Instandsetzungsarbeiten hingegen betreffen die grundlegende Erneuerung oder Reparatur der Bausubstanz und fallen nicht unter die typischen Schönheitsreparaturen.
Für Schäden, die über die normale vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen und vom Mieter selbst verschuldet wurden, besteht eine Schadensersatzpflicht des Mieters.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant