Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.590 Anfragen

Schönheitsreparaturen: Typische Arbeiten

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Unter Schönheitsreparaturen sind Instandhaltungsarbeiten nicht Instandsetzungsarbeiten zu verstehen. In der Regel entsteht die Notwendigkeit für Schönheitsreparaturen durch normales Wohnen. Typische Instandhaltungsarbeiten (§ 28 Abs. 4 Satz 5 II. BV) sind:

Anstreichen und kalken, gegebenenfalls tapezieren der Wände und Decken

Streichen der Heizkörper und Rohre

Streichen der Innentüren und der Innenseite der Außentür

Streichen der Innenseite der Fenster

Reinigung des Teppichbodens

Achtung:Für selbstverschuldete Schäden, die nicht auf normaler Abnutzung beruhen, haftet der Mieter (Übermäßige Abnutzung).
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.590 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.

Verifizierter Mandant