Mietvertrag: Diese ungültigen Passagen kann der Mieter ignorieren
Mietrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten
Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassen In Mietverträgen sind oft unwirksamen Klauseln enthalten. Es ist jedoch nicht notwendig, diese aus dem Vertrag herauszuhandeln, um auf der sicheren Seite zu sein. Stattdessen können Mieter den Vertrag trotzdem unterschreiben, da man an rechtswidrige Abmachungen nicht gebunden ist. Wenn der Vermieter dann später auf die Erfüllung einer unwirksamen Klausel pocht, kann einfach auf die Unwirksamkeit verwiesen werden - die Forderung des Vermieters muss der Mieter dann nicht erfüllen.
Die nachfolgenden ungültigen Klauseln finden sich in der Praxis besonders oft in Mietverträgen:
Reparaturen, Schönheitsreparaturen und Auszug
Fester Fristenplan (alle X Jahre) für die Renovierung
An allen Reparaturen beteiligt sich der Mieter mit XX Prozent
Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind Dübeleinsätze zu entfernen, Löcher ordnungsgemäß und unkenntlich zu verschließen, etwa durchbohrte Kacheln durch gleichartige zu ersetzen
Schönheitsreparaturen müssen von Fachhandwerkern ausgeführt werden
Kleinreparaturen sind nicht gedeckelt (einzeln und/oder auf das Jahr bezogen) - z.B. Der Mieter trägt die Kosten für Kleinreparaturen
Die Instandhaltung von überlassenen Gegenständen obliegt dem Mieter
Teppichböden müssen von einer Fachfirma gereinigt werden
Bei Auszug sind Bodenbeläge und/oder Tapeten zu entfernen
Verpflichtung, bei Schönheitsreparaturen eine bestimmte Farbe zu verwenden
Dem Mieter steht nach Wohnungsbesichtigung kein Beseitigungsrecht für Mängel zu
Sofern die Wohnung unrenoviert übernommen wurde: Der Mieter ist bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Endrenovierung verpflichtet
Es obliegt dem Mieter, im Schadensfall oder bei einem Mangel, nachzuweisen, dass er den Schaden bzw. Mangel nicht verursacht hat
Vereinbarung einer Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten für den Mieter
Verstopfungen von Entwässerungsleitungen hat der Mieter bis zum Hauptrohr zu beseitigen
Untervermietung und Mitbewohner
Zehn Prozent Mietzuschlag, wenn Bekannte, Freunde oder Partner des Mieters länger als drei Wochen in der Wohnung leben
Eine Gebrauchsüberlassung oder Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen
Hausregeln und Wohnungsnutzung
Der Empfang von Besuch ist untersagt
Besucher sind bis XX Uhr erlaubt
Die Übernachtung von Besuchern ist nicht gestattet
Zwischen 22 und sechs Uhr ist Baden verboten
Warmes Wasser gibt es nur zwischen sieben und 22 Uhr
Nach 22.30 Uhr ist eine Zimmertemperatur, auch im Winter, von zwölf Grad Celsius vertragsgemäß
Die Wohnung darf nur mit Schuhen betreten werden, deren Absätze einen Durchmesser von 30 Millimeter haben
Das Halten von Haustieren ist unzulässig
Wird durch Bauarbeiten ein Wohnraum unbewohnbar, so begnügt sich der Mieter mit dem Rest der Wohnung
Das Musizieren in der Wohnung ist grundsätzlich unzulässig
In der Wohnung ist ein Rauchverbot unbedingt zu beachten
Dem Vermieter ist jederzeit Zugang zur Mietwohnung zu gewähren
Der Mieter verpflichtet sich, eine Privat-Haftpflichtversicherung abzuschließen und weist deren Bestehen dem Vermieter auf Verlangen nach
Der Mieter ist zum Abschluss einer Hausratversicherung verpflichtet
Im Falle eines Schlüsselverlustes trägt der Mieter in jedem Fall die Kosten für den Austausch der Schließanlagen
Bei längerer Abwesenheit des Mieters ist dafür Sorge zu tragen, dass die Räume betreten werden können. Hierzu sind die Schlüssel an einer schnell erreichbaren Stelle unter Benachrichtigung des Vermieters zu hinterlassen
Betriebskosten / Nebenkosten
Der Vermieter darf einen geeigneten, auch unterschiedlichen Maßstab, für die Verteilung der Betriebskosten bestimmen
Neben de in §2 Betriebskostenverordnung genannten Betriebskosten übernimmt der Mieter folgende Kosten ...
Mietkaution und Miethöhe
Der Mieter zahlt dem Vermieter eine unverzinsliche Kaution in Höhe von ... Euro, fällig vor Einzug
Der Mieter zahlt eine Kaution von vier (oder mehr) Monatsmieten (die Mietsicherheit darf inkl. Bürgschaften o.a. maximal drei Netto-Kaltmieten betragen)
Die Vereinbarung einer Staffelmiete mit Abständen von weniger als einem Jahr
Der Mieter trägt die Kosten einer Mietausfallversicherung
Die Mietkaution ist vollständig vor Einzug beim Vermieter zu hinterlegen
Sonstige unwirksame Regelungen
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Kosten und Abgaben, die mit dem Abschluss dieses Vertrages verbunden sind, gehen zu Lasten des Mieters
Dem Vermieter ist Wohnungsschlüssel zu überlassen
Die Wohnungsgröße beträgt circa XX qm. Wegen möglicher Messfehler dient diese Angabe nicht zur Festlegung des Mietgegenstands
Die Kündigung seitens des Vermieters darf ohne Angabe von Gründen erfolgen
Die Einrichtung der Wohnung darf nur mit Genehmigung des Vermieters verändert werden