Sehr häufig wird zwischen Eltern, die getrennt leben oder geschieden sind, darüber gestritten, ob und in welchem Umfang dem Elternteil, von dem die gemeinsamen Kinder nicht betreut werden, ein Umgangsrecht zusteht. Der umgekehrte Fall, dass der betreuende Elternteil das Umgangsrecht des anderen ausdrücklich möchte, dieser sich aber desinteressiert zeigt, kommt ebenfalls vor, allerdings nur selten. Deshalb gibt es zu dieser Situation auch nur wenige gerichtliche Entscheidungen.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.