|ANWALTONLINE| >> |TIPS VON A-Z| >> |eLP|
Die eingetragene Lebenspartnerschaft
Das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) ist seit am 01.08.2001 in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz inzwischen für verfassungskonform erklärt. Schon in der ursprünglichen Fassung waren die Rechte und Pflichten der Lebenspartner denen von Ehegatten in weiten Bereichen nachgebildet. Am 01.01.2005 ist nun das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts in Kraft getreten und hat die Lebenspartnetschaft weiter an die Ehe angenähert.