Entschließt sich der
Reiseveranstalter dazu, eine Gruppenreise durchzuführen, obwohl die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, so kann der
Reisende wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl weder kostenlos vom
Reisevertrag zurücktreten noch den Reisepreis
mindern. Bei der Mindestteilnehmerzahl handelt es sich nämlich nicht um keine zugesicherte Eigenschaft oder Leistung der gebuchten Reise.
Der
Katalogvermerk in der Reisebeschreibung einer Chinareise, die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen müsse erreicht werden, stellt lediglich einen Vorbehalt zu Gunsten des Reiseveranstalters dar. Eine Alleinreisende, die sich später in einer 5-Personengruppe mit zwei Paaren befindet, kann aus dem Katalogvermerk keine Rechte ableiten.