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Urinieren in Glas auf Kreuzfahrtschiff rechtfertigt keine fristlose Kündigung des Reisevertrags

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Urinieren in ein Glas in einem öffentlichen Bereich des Kreuzfahrtschiffes begründet keinen Umstand, der unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung des Reisevertrages rechtfertigt.

Das Verhalten kann allenfalls als störend und unangemessen und zugleich als Nebenpflichtverletzung des Reisevertrages angesehen werden.


LG Düsseldorf, 13.09.2024 - Az: 22 O 131/23


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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