Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Ersatz-Unterkunft mit falscher Kategorie: Reisemangel?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 10 Minuten

Es liegt für sich allein noch kein Reisemangel vor, wenn ein Reisender in einer Ersatz-Unterkunft untergebracht wird, die von der gebuchten Hotelkategorie abweicht. Es kommt bei der Beurteilung alleine darauf an, ob von den vereinbarten Hoteleigenschaften abgewichen wurde.

Hierzu führte das Gericht aus:

Dem Kläger stehen gegenüber der Beklagten keine Ansprüche auf Reisepreisminderung gemäß §§ 651 c, 651 d BGB zu, die den bereits erstatteten Betrag von 150,00 EUR übersteigen.

Die Unterbringung des Klägers war insofern mangelhaft, als sich die Balkontüre seines Hotelzimmers nicht öffnen ließ so dass der Kläger und seine Ehefrau den zu ihrem Zimmer gehörenden Balkon bis zur Durchführung der Reparatur nicht nutzen konnten. Dieser Mangel rechtfertigt eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 5% für die Dauer von vier Tagen, da erst nach diesem Zeitpunkt die Balkontüre repariert und somit wieder zu öffnen war. Unter Berücksichtigung des Reisepreises von 2.856,00 EUR und eines Tagesreisepreises von 204,00 EUR ergibt sich danach eine Minderung in Höhe von 40,80 EUR.

Weiter stellt es einen Mangel dar, dass sich die Toilettentür während der Dauer des Aufenthaltes des Klägers in dem Hotelzimmer nicht schließen ließ. Dieser Mangel rechtfertigt eine Minderung des Tagesreisepreises in Höhe von 1%. Eine darüber hinausgehende Minderung kommt nicht in Betracht, da sich die daraus resultierende Beeinträchtigung aufgrund des Vortrags des Klägers als gering darstellt. Es ergibt sich daher ein weiterer Minderungsbetrag in Höhe von 28,56 EUR.

Die Ansprüche des Klägers sind damit durch die vorprozessuale Zahlung der Beklagten in Höhe von 150,00 EUR vollständig erloschen.

Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Reisepreisminderung steht dem Kläger hingegen nicht zu.

Teilweise reicht der Vortrag des Klägers nicht aus, um einen Mangel feststellen zu können.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.

Verifizierter Mandant

Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung

Verifizierter Mandant