Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.736 Anfragen

Verschiebung der Flugzeiten für die Hin- und Rückreise berechtigt zur Reisepreisminderung

Reiserecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Grundsätzlich sind Flugverschiebungen im Unterschied zu Flugverspätungen nicht als Reisemangel anzusehen, wenn sich der Reiseveranstalter eine Änderungsmöglichkeit in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten hat und die neue Flugzeit dem Reisenden auch zugemutet werden kann. Genügt der Änderungsvorbehalt nicht den an diesen zu stellenden Anforderungen, so gilt ein anderes.

Ein gebuchter Direktflug ist kein Non-Stop-Flug. Zwischenlandungen und dadurch bedingte Wartezeiten mussten somit in Kauf genommen werden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die von der Beklagten verwendete Klausel genügt nicht den Anforderungen, die an einen wirksamen Änderungsvorbehalt nach § 10 Nr. 4 AGB-Gesetz zu stellen sind. In Ziffer 4 a der Reisebedingungen Pauschal-Reisen heißt es lediglich:

„Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Alltours Flugreisen GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Alltours Flugreisen GmbH bleibt es vorbehalten, aus zwingenden Gründen die Streckenführung von Flügen abzuändern, Zwischenlandungen vorzusehen und/oder Fahrpläne abzuändern …“

Hiermit wird der Beklagten einseitig das Recht auf Leistungsänderung eingeräumt, ohne dass sie auf die Interessen der Reisenden, die sich aus bestimmten Gründen für die angegebenen Flugzeiten entschieden haben, hinreichend Rücksicht nimmt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Kleve, 31.05.2001 - Az: 36 C 54/01

ECLI:DE:AGKLE1:2001:0531.36C54.01.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant