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Analoge Anwendung des Reisevertragsrechts bei alleiniger Buchung einer Hotelunterkunft

Reiserecht Lesezeit: ca. 15 Minuten

Bei der Buchung einer bloßen Hotelunterkunft (ohne Verpflegung und Flug) ist das Reisevertragsrecht ebenfalls anwendbar.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin buchte im Reisebüro eine Pauschalrundreise der Firma K betreffend eine Bildungsreise durch Mittelamerika. Da die Klägerin einen zusätzlichen Erholungsaufenthalt von einer Woche wünschte, buchte sie aufgrund des Prospekts der Beklagten einen Aufenthalt im P Hotel in C (bloße Unterkunft). Das Hotel wird im Prospekt der Beklagten als beliebtes Strandhotel in Stadtnähe mit guten Wassersportmöglichkeiten bezeichnet, direkt am ca. 500 m langen, feinsandigen Strand gelegen. Der Strand ist entsprechend dieser Beschreibung abgebildet. Die Beklagte bestätigte die Buchung gegenüber dem Reisebüro durch Übersendung eines Hotel-Vouchers. In den gedruckten Reiseunterlagen heißt es:

„Sehr geehrter Gast,

mit der Aushändigung dieser Reiseunterlagen durch Ihr Reisebüro ist Ihre Urlaubsflugreise mit a in greifbare Nähe gerückt.

Die anliegenden Linienflugscheine und die eingehefteten Gutscheine dokumentieren: Ihr Platz in den Linienmaschinen ist gebucht. Ihr Zimmer im Hotel reserviert, und auch für alles weitere, was zu Ihrer Reise gehört (je nach Leistungsbeschreibung im a-Katalog oder Ihrer Buchung z. B. die Fahrt vom Flughafen ins Hotel, Mietwagen-Arrangements, Ausflüge) ist bestens vorgesorgt.“


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LG Frankfurt/Main, 09.11.1992 - Az: 2-24 S 68/91


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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