Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 419.952 Anfragen

Bauarbeiten im Hotel: Hat der Reisende trotz vorbehaltlosem Reiseantritt bei Mangelkenntnis ein Minderungsrecht?

Reiserecht Lesezeit: ca. 44 Minuten

Werden dem Reisenden vor Reiseantritt durch den Reiseveranstalter in Erfüllung seiner Informationspflicht Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit der Reise bekannt gegeben, so muss er sich die Geltendmachung von Rechten wegen dieser Abweichungen vor Reiseantritt vorbehalten.

Voraussetzung ist indes, dass der Veranstalter die ihm im Zeitpunkt der Mitteilung bekannten Abweichungen wiedergibt und inwieweit abzusehen ist, dass die Abweichungen im Reisezeitraum noch vorliegen.

Verletzt der Veranstalter seine Informationspflicht und unterlässt der Reisende auf der Grundlage fehlerhafte oder unvollständiger Informationen seinen Vorbehalt, kann ihm dies nicht mehr zum Vorwurf gemacht werden, es sei denn der Veranstalter legt dar und beweist, dass der Reisende auch bei zutreffender Information die Reise ohne Vorbehalt angetreten hätte.

Führen Bauarbeiten zu einer Beschränkung der Reiseleistungen muß der Veranstalter zum einen das ihm bekannte tatsächlich vorhandene Maß der Beeinträchtigung im Zeitpunkt der Mitteilung offenlegen, zum anderen aber auf der Grundlage der ihm durch seine vor Ort tätige Reiseleitung bekanntgegebenen Informationen eine Prognose abgeben, wie sich die Situation bis zum Reiseantritt des Reisenden entwickelt.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger buchte bei der Beklagten für sich und seine Lebensgefährtin eine Pauschalreise nach Las Galeras, Dominikanische Republik, in das Hotel „COOEE at D.E.“ vom 10.11.2016 bis 24.11.2016. Mit dem Begriff COOEE ist nach der Ausschreibung ein gehobener Bereich der Hotelanlage mit besonderer Ausstattung gemeint. Hierzu gehört ein separater Pool für COOEE-Reisende, eine eigene Kaffeemaschine auf dem Hotelzimmer, ein leihbares Tablet und kostenfreies WLAN im COOEE-Bereich sowie auf den COOEE-Zimmern.

Gemäß dem Bestätigungs- und Rechnungsschreiben vom 07.11.2016 war Gegenstand der Buchung ein Doppelzimmer DSM, Bad, Balkon oder Terrasse, Klimaanlage, Meerblick bei Verpflegung Alles Inklusive.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Köln, 22.10.2018 - Az: 142 C 369/17

ECLI:DE:AGK:2018:1022.142C369.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant