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AnwaltOnline Reisemängeltabelle

Reiserecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die nachfolgende Liste stellt eine Zusammenfassung der in Gerichtsurteilen für richtig gehaltenen Minderungssätze für häufig vorkommende Reisemängel dar. Angesichts der Fülle der dazu ergangenen Entscheidungen kann sie nicht vollständig sein. Da die einzelnen Fälle in der Praxis selten völlig gleich gelagert sind - z.B. werden häufig mehrere Mängel neben einander beanstandet - kann die Tabelle lediglich eine grobe Orientierungshilfe bieten.

Einen umfangreichen und detaillierteren Einblick können Sie sich über unsere Urteilssammlung verschaffen, in der wir hunderte relevante Entscheidungen für Sie zusammengestellt haben.

Art des Mangels Minderung
Balkon fehlt 5% - 15%
Baustellenlärm im und beim Hotel 20% - 60%
Bautätigkeit an der Außenfassade 5%
Behinderte Mitreisende (einzelne abzulehnende Urteile: - 50%) 0%
Bildungsreise ohne das zugesagte Bildungsangebot 67%
Billigtouristen in Mittelklassehotel 0%
Buffet statt Abendessen 3%
Clubreisen: Zugesagte Sportmöglichkeiten können nicht genutzt werden 25%
Deutschsprachige Reiseleitung fehlt bei Rundreise 20%
Dusche/WC entgegen Prospekt nicht beim Zimmer 15%
Einheimische bei Fernreisen 0%
Elektroinstallation im Hotel unsicher 5%
Ersatzunterkunft
- gleichwertig und benachbart 0% - 15%
- Nicht gleichwertig, entfernt 10% - 30%
- Weit entfernt (z.B. 100 km) - 50%
Fehlendes Obst und Gemüse 10%
Fischvergiftung: Ein allgemeines Lebensrisiko 0%
Fluggepäck fehlt während der ganzen Reise 20% - 25%
Fluggesellschaft geändert entgegen Prospektzusage 5%
Fluglärm, je nach Intensität 0% - 30%
Flugverspätung bei Billig-Reise 0%
Heizung fehlt auf den Kanaren 0%
Hundefutter im Preis nicht enthalten 0%
Hundeverbot im Speisesaal 0%
Hundeverbot am Strand entgegen Prospekt 20%
Hurrikan - Minderung des Reisepreises wegen Vorkehrungen gegen H. 10%
Klimaanlage zu laut 5%
Kreuzfahrt: Kein Schadenersatz bei Sturm 0%
Lärm im Hotel - 30%
Massentourismus: Reisende müssen Unannehmlichkeiten dulden 0%
Müll vor Ferienhaus 0%
Plastikarmband bei all-inclusive Reise vorgeschrieben 0% - 5%
Platzmangel im Zimmer und Lärm 15%
Raubüberfall: Reiseveranstalter haften nicht 0%
Reisegepäck fehlt während des ganzen Urlaubs 20% - 25%
Rülpsen und Körpergeruch Mitreisender 0%
Salmonellenerkrankung bei epidemischem Auftreten, während der Krankheit 100%
Satelliten-TV fehlt 5%
Sauna fehlt 5%
Sexuelle Belästigung durch Hotelangestellte 20%
Sonnenliege fehlt 0%
Sonnenschirm fehlt 0%
Strand (Kies statt Sand) 20%
Strandentfernung 600 m statt zugesagten 300 m 5%
Stundenhotel, Nutzung als "Stundenhotel" 0%
Suite statt zwei Doppelzimmern 20%
Swimmingpool: zugesagter Swimmingpool beim Ferienhaus fehlt 50%
Tranferzeit vom Flughafen zum Hotel 7 Stunden anstatt 1 Std. 50% vom Tagespreis
Treppengeländer fehlt 0%
Ungeziefer
- Vereinzelt 0%
- In Massen 50%
- Wanzen im Bett 10%
Unterbringung in einem anderen als dem gebuchten Hotel 10%

Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.

Die Minderungswerte basieren auf einzelfallspezifischen Gerichtsurteilen. Diese Urteile gelten jedoch nur für den vorliegenden Einzelfall. Minderungssätze sollten nicht ohne rechtliche Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.
Stand: 05.12.2017 (aktualisiert am: 27.04.2026)
Feedback zu diesem Tipp
Die Tabelle dient als grobe Orientierungshilfe für mögliche Minderungssätze bei Reisemängeln. Da jeder Fall individuell zu bewerten ist, ersetzt sie keine juristische Einzelfallprüfung.
Nein. Die genannten Werte basieren auf spezifischen Gerichtsurteilen, die jeweils nur für den konkreten Einzelfall gelten. Eine pauschale Übertragung auf andere Sachverhalte ist rechtlich nicht zulässig.
Ja, in der Praxis werden häufig mehrere Mängel kombiniert. Die Bewertung der Gesamtminderung erfordert jedoch eine komplexe Einzelfallbetrachtung, da Mängel sich überschneiden oder gegenseitig beeinflussen können.
Patrizia KleinAlexandra KlimatosTheresia Donath

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