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Reisemängeltabelle

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Reisemängeltabelle verschafft einen schnellen Überblick über mögliche Minderungssätze bei Reisemängeln. Da es hierzu keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind alle Tabellen unverbindlich.

Die Minderungsquoten sind (soweit nicht anders angegeben) als Prozentsatz vom Gesamtreisepreis angegeben. Handelt es sich dagegen um zeitlich begrenzte Mängel, so bezieht sich die Minderungsquote regelmäßig auf den Tagesreisepreis für die betroffenen Tage.

Die bekannteste Tabelle ist die Frankfurter Tabelle. Daneben wird oft auch auf die Kemptener Reisemängeltabelle und die Reisemängeltabelle des ADAC zurückgegriffen. Wir haben die Frankfurter Tabelle nachfolgend zur Verfügung gestellt und um eine eigene Reisemängeltabelle ergänzt.

Angesichts der Fülle von gerichtlichen Entscheidungen bei Reisemängeln kann eine Tabelle jedoch nicht vollständig sein.

Da die einzelnen Fälle zudem selten völlig gleich gelagert sind, kann eine Tabelle auch nicht mehr sein als eine Orientierungshilfe.

Eine sinnvolle Ergänzung ist daher eine umfassende Übersicht über Gerichtsurteile bei Reisemängeln. Denn der Verweis auf ein entsprechendes Urteil kann im Streit mit dem Reiseveranstalter wegen Reisemängeln entscheidende Bedeutung haben. Dennoch handelt es sich hier jeweils um Einzelfallentscheidungen.

In Kombination mit den Orientierungswerten der Frankfurter Tabelle kann jedoch eine recht belastbare Einschätzung über eine mögliche Minderungsquote erfolgen.

In der Urteilssammlung von AnwaltOnline finden sich dazu hunderte auführlich besprochener Urteile.

Stand: (letzte Änderung: 20.05.2025)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Tipp
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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