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Schrank im Treppenhaus: Eraubt oder nicht?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 10 Minuten

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Der konkrete Standort des Schrankes in einer Nische auf dem Podest des Treppenhauses im obersten Stockwerk des Hauses ist nicht geeignet, eine Störung oder Behinderung hinsichtlich der Benutzung des Treppenhauses zu bewirken.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Beklagte ist seit 1970 Mieterin einer Wohnung im 4. Obergeschoss; der Kläger ist aufgrund Eigentumserwerbs auf Vermieterseite in das Mietverhältnis eingetreten. Bei dem 4. Obergeschoss, in dem die Beklagte wohnt, handelt es sich um das letzte Obergeschoss des Hauses. In einer Nische auf dem Podest im Treppenhaus vor der Wohnungseingangstüre der Beklagten befindet sich etwa seit dem Einzug der Beklagten in die Wohnung ein Holzschrank, der der Beklagten gehört und von ihr genutzt wird. Mit Schreiben vom 25.09.1998 forderte der Kläger die Beklagte auf, den Schrank aus dem Treppenhaus zu entfernen. Die Beklagte kam dieser Aufforderung nicht nach; lediglich kurzzeitig - anlässlich von Renovierungsarbeiten im Treppenhaus vor etwa 2 Jahren - hatte sie den Schrank in ihren Kellerraum verbracht, sodann jedoch wieder an der alten Stelle aufgebaut.

Der Kläger verlangt von der Beklagten die Entfernung des Schrankes aus dem Treppenhaus und behauptet hierzu, eine Genehmigung zur Aufstellung des Schrankes sei der Beklagten nie erteilt worden. Vielmehr sei die Beklagte vielfach dazu aufgefordert worden den Schrank zu entfernen, wobei allerdings aufgrund des schlechten Zustandes des Treppenhauses dieser Forderung zunächst kein Nachdruck gegeben worden sei. Niemals sei gegenüber der Beklagten der Eindruck erweckt worden, dass der Schrank im Treppenhaus verbleiben könne. Im übrigen sei aufgrund von Brandschutzbestimmungen bzw. baurechtlichen Vorschriften zwingend erforderlich, dass dieser Schrank aus dem Treppenhaus entfernt werde.

Die Beklagte behauptet, kurz nach ihrem Einzug in die Wohnung habe ihr die Voreigentümerin gestattet, einen Schrank im Treppenhaus aufzustellen. Des weiteren verweist sie darauf, dass seit nahezu 30 Jahren auf dem Podest des Treppenhauses im 4. Obergeschoss ein Schrank steht, durch den niemand gestört oder beeinträchtigt werde. Erstmalig im Jahre 1998 sei sie zur Entfernung aufgefordert worden. Schließlich bestreitet sie, dass die Entfernung des Schrankes aufgrund von öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich sei.

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